Beschlussvorlage - BV/09/24-081
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl des/der ersten Stellvertreters/Stellvertreterin der Bürgermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Michaela Gründemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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09.07.2024
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Sachverhalt
Auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 erfolgt die Wahl der Stellvertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode aus ihrer Mitte.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält.
