Beschlussvorlage - BV/09/24-072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den Wählergemeinschaft Bürger für Bobitz und die Einzelbewerber Bremer, Heyduck, Krtschil und Pittelkow haben der Bürgermeisterin gegenüber die Bildung einer gemeinsamen Zählgemeinschaft angezeigt. Ihnen werden 5 Sitze für Gemeindevertreter und 4 Sitze für sachkundige Einwohner im Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales zugeteilt.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 32a Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V in der Bekanntmachung vom 16.05.2024 kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird oder die zum Mitglied des Gremiums bestellt werden. Gelingt dies nicht, teilt die Bürgermeisterin den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze des Gremiums in der öffentlichen Sitzung zu.

Da sich nicht alle Mitglieder der Gemeindevertretung zu Zählgemeinschaften zusammengeschlossen haben, ist nicht von einem Einvernehmen auszugehen.

 

Gemäß § 32a Abs. 2 richtet sich die Zuteilung nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander. Dabei werden nur Fraktionen und Zählgemeinschaften berücksichtigt, die ihre Bildung bei der Bürgermeisterin auf Aufforderung angezeigt haben.

In der Gemeinde Bobitz haben die Bürger für Bobitz gemeinsam mit den Einzelkandidaten  Dipl. Med. Axel Bremer, Frank Heyduck, Kathi Krtschil und Steffen Pittelkow eine gemeinsame Zählgemeinschaft gebildet und der Bürgermeisterin angezeigt.

 

Gemäß § 32a Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V erklären die Fraktionen und Zählgemeinschaften gegenüber der Bürgermeisterin, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.

 

  

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