Beschlussvorlage - BV/09/24-074
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuteilung der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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09.07.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 132 Abs. 1 der Kommunalverfassung in der Bekanntmachung vom 16.05.2024 besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen der amtsangehörigen Gemeinden. Gemäß § 132 Abs. 2 entsenden die Gemeinden bis 3000 Einwohner weitere 2 Mitglieder in den Amtsausschuss.
Gemäß § 32a Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V in der Bekanntmachung vom 16.05.2024 kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird oder die zum Mitglied des Gremiums bestellt werden. Gelingt dies nicht, teilt die Bürgermeisterin den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze des Gremiums in der öffentlichen Sitzung zu. Gemäß § 32a Abs. 2 richtet sich die Zuteilung nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander. Dabei werden nur Fraktionen und Zählgemeinschaften berücksichtigt, die ihre Bildung bei der Bürgermeisterin auf Aufforderung angezeigt haben.
In der Gemeinde Bobitz haben die Bürger für Bobitz eine gemeinsame Zählgemeinschaft mit den Einzelkandidaten Dipl. Med. Axel Bremer, Frank Heyduck, Kathi Krtschil und Steffen Pittelkow bei der Bürgermeisterin angezeigt.
Gemäß § 32a Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V erklären die Fraktionen und Zählgemeinschaften gegenüber der Bürgermeisterin, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.
