Beschlussvorlage - BV/09/24-075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage der § 156 Abs. 2, 3 i.V. mit § 32a der Kommunalverfassung M-V und der jeweiligen Verbandssatzung erfolgt die Wahl der 2 weiteren Vertreter der Gemeinde Bobitz in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren.

Die Wählergemeinschaft Bürger für Bobitz und die Einzelbewerber Bremer, Heyduck, Krtschil und Pittelkow  haben der Bürgermeisterin gegenüber die Bildung einer gemeinsamen Zählgemeinschaft angezeigt. Ihnen werden 2 Sitze für den Zweckverband Wismar zugeteilt.

 

 

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Sachverhalt

 Die Gemeinde Bobitz ist Mitglied im Zweckverband Wismar. Die Bürgermeisterin vertritt die Gemeinde. Aufgrund der Einwohnerzahl können 2 weitere Mitglieder der Gemeinde Bobitz in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden und die Gemeinde dort vertreten.

Der § 156 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V verweist hier auf das Zuteilungs- und Benennungsverfahren.

 

Gemäß § 32a Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V erklären die Fraktionen und Zählgemeinschaften gegenüber der Bürgermeisterin, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.

 

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