Beschlussvorlage - BV/09/24-075
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuteilung der Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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09.07.2024
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Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage der § 156 Abs. 2, 3 i.V. mit § 32a der Kommunalverfassung M-V und der jeweiligen Verbandssatzung erfolgt die Wahl der 2 weiteren Vertreter der Gemeinde Bobitz in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren.
Die Wählergemeinschaft Bürger für Bobitz und die Einzelbewerber Bremer, Heyduck, Krtschil und Pittelkow haben der Bürgermeisterin gegenüber die Bildung einer gemeinsamen Zählgemeinschaft angezeigt. Ihnen werden 2 Sitze für den Zweckverband Wismar zugeteilt.
Sachverhalt
Die Gemeinde Bobitz ist Mitglied im Zweckverband Wismar. Die Bürgermeisterin vertritt die Gemeinde. Aufgrund der Einwohnerzahl können 2 weitere Mitglieder der Gemeinde Bobitz in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden und die Gemeinde dort vertreten.
Der § 156 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V verweist hier auf das Zuteilungs- und Benennungsverfahren.
Gemäß § 32a Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V erklären die Fraktionen und Zählgemeinschaften gegenüber der Bürgermeisterin, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.
