Beschlussvorlage - BV/08/24-076

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen wählt

 

Herrn/Frau ……………………. zum/zur zweiten Stellvertreter/-in des Bürgermeisters.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 erfolgt die Wahl der Stellvertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode aus ihrer Mitte.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...