Beschlussvorlage - BV/12/24-028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Barnekow wählt Frau / Herrn ……………………………. zur 1. stellv. Bürgermeisterin / zum 1. stellv. Bürgermeister.

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt die Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters aus der Mitte der Gemeindevertretung.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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