Beschlussvorlage - BV/12/24-029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Barnekow wählt Frau / Herrn .............................................. zur 2 . stellv. Bürgermeisterin / zum 2 . stellv. Bürgermeister.

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) erfolgt die Wahl des 2 . stellv. Bürgermeisters aus der Mitte der Gemeindevertretung.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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