Beschlussvorlage - BV/01/24-189
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Doris Mellendorf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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16.07.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Annahme folgender Spenden:
Grit Stamm, Wismar, am 23.05.2024 = 126,00 € Sachspende (Spiel- und Bastelmaterial) für die Hortkinder vom Hort 32 in Dorf Mecklenburg
Grit Stamm, Wismar, am 04.06.2024 = 103,67 € Sachspende (Spiel- und Beschäftigungsmaterial) für die Kindergartengruppe 2 in Dorf Mecklenburg
Elektro Möller GmbH, Dorf Mecklenburg, am 07.06.2024 = 300,00 € Geldspende für die FFW Dorf Mecklenburg
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
