Beschlussvorlage - BV/01/24-210

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Für die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg teilt der Bürgermeister der Gemeinde Dorf Mecklenburg den Fraktionen und Zählgemeinschaften folgende weitere Sitze im Amtsausschuss zu:

 

  •            CDU             1 GV

 

  •            Freie Wählergemeinschaft           1 GV

 

  •                                                                    Der Zählgemeinschaft DIE LINKE

mit den Einzelkandidaten Grahn,

Spangenberg        1 GV

 

   

Reduzieren

Sachverhalt

  Gemäß § 32a Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V in der Bekanntmachung vom 16.05.2024 kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird oder die zum Mitglied des Gremiums bestellt werden. Gelingt dies nicht, teilt der Bürgermeister den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze des Gremiums in der öffentlichen Sitzung zu. Gemäß § 32a Abs. 2 richtet sich die Zuteilung nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander.

Dabei werden nur Fraktionen und Zählgemeinschaften berücksichtigt, die ihre Bildung bei dem Bürgermeister auf Aufforderung angezeigt haben.

Die Fraktion der CDU, die Freie Wählergemeinschaft Dorf Mecklenburg und die Fraktion DIE LINKE zusammen mit den Einzelbewerbern Spangenberg und Grahn haben ihre Fraktionsbildung angezeigt. Diese nehmen an dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren teil.

Gemäß § 132 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern besteht der Amtsausschuss aus den neun Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden. Nach Abs. 2 entsenden Gemeinden bis 4 000 Einwohner/innen drei weitere Mitglieder in den Amtsausschuss. Es können stellvertretende Mitglieder des Amtsausschusses bestimmt werden.

Aufgrund der Einwohnerzahl entsendet die Gemeindevertretung zusätzlich zum Bürgermeister weitere 3 Mitglieder in den Amtsausschuss. Dabei wird der Bürgermeister bei dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren der Wählergemeinschaft Dorf Mecklenburg zugerechnet wird.  

  

Loading...