Beschlussvorlage - BV/04/24-076

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Metelsdorf wählt folgende Mitglieder in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales:

 

 

 

 

    

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Sachverhalt

Gemäß § 32a Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V in der Bekanntmachung vom 16.05.2024 kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird oder die zum Mitglied des Gremiums bestellt werden. Die Mitglieder der Gemeindevertretung Metelsdorf haben sich im Vorfeld der Sitzung einvernehmlich über die Besetzung der Ausschüsse geeinigt.

 

Gemäß § 4 Abs. 3 hat der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales  5 Mitglieder, wobei mindestens 3 Mitglieder der Gemeindevertretung angehören müssen.     

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