Beschlussvorlage - BV/04/24-077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Metelsdorf wählt folgende Mitglieder in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt

 

 

 

 

 

  

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Sachverhalt

 Gemäß § 32a Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V in der Bekanntmachung vom 16.05.2024 kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird oder die zum Mitglied des Gremiums bestellt werden. Die Mitglieder der Gemeindevertretung Metelsdorf haben sich im Vorfeld der Sitzung einvernehmlich über die Besetzung der Ausschüsse geeinigt.

 

Gemäß § 4 Abs. 3 hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt  5 Mitglieder, wobei mindestens 3 Mitglieder der Gemeindevertretung angehören müssen.

  

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