Informationsvorlage - IV/12/24-040
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuteilung und Benennung der Mitlgieder des Finanzausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Steffi Sell
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Barnekow
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Vorberatung
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16.07.2024
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Sachverhalt
Die Ausschüsse der Gemeindevertretung Barnekow setzen sich nach § 36 Abs. 1 KV M-V i.V.m. § 5 der Hauptsatzung KV M-V aus Gemeindevertreter/-innen und sachkundigen Einwohner/-innen zusammen, wobei die Gemeindevertreter/-innen die Mehrheit stellen.
Auf der Grundlage des § 36 i.V. mit § 32a Abs. 2 KV M-V, der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung der Gemeinde Barnekow erfolgt die Wahl der Mitglieder einvernehmlich. Der Finanzausschuss besteht laut Hauptsatzung der Gemeindevertretung Barnekow aus 4 Mitgliedern der Gemeindevertretung und 1 sachkundigen Einwohner/-innen
