Informationsvorlage - IV/12/24-041

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Ausschüsse der Gemeindevertretung Barnekow setzen sich nach § 36 Abs. 1 KV M-V i.V.m. § 5 der Hauptsatzung KV M-V aus Gemeindevertreter/-innen und sachkundigen Einwohner/-innen zusammen, wobei die Gemeindevertreter/-innen die Mehrheit stellen.

Auf der Grundlage des § 36 i.V. mit § 32a Abs. 2 KV M-V, der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung der Gemeinde Barnekow erfolgt die Wahl der Mitglieder einvernehmlich. Der Ausschuss für Bauwesen, Gemeindeentwicklung, Umwelt, Wohnungswirtschaft und Liegenschaften besteht laut Hauptsatzung der Gemeindevertretung Barnekow aus 3 Mitgliedern der Gemeindevertretung und 2 sachkundigen Einwohner/-innen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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