Beschlussvorlage - BV/04/24-097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss wählt

 

Frau / Herrn ________________________________

 

als 2. stellv. Ausschussvorsitzenden / 2. stellv. Ausschussvorsitzende.

 

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Sachverhalt

Entsprechend § 36 i.V.m. § 32a der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist in der konstituierenden Sitzung des Finanzausschusses der / die 2. stellv. Ausschussvorsitzende zu wählen.

 

Der / die 2. stellv. Ausschussvorsitzende wird von allen Mitgliedern mit der einfachen Mehrheit gewählt.

 

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Finanz. Auswirkung

Der / die 2. stellv. Ausschussvorsitzende erhält für jede geleitete Sitzung 60 Euro.

 

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