Beschlussvorlage - BV/12/24-044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Soziales und Sport Barnekow wählt

 

Frau/Herrn …………………………………..

 

als zweite stellvertretende Ausschussvorsitzende/zweiten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.

 

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Sachverhalt

Entsprechend § 36 i. V. m. § 32 a der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales der/die zweite stellvertretende Ausschussvorsitzende zu wählen.

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Finanz. Auswirkung

Der/die Vorsitzende oder deren Stellvertreter/Stellvertreterin erhält für jede geleitete Sitzung 60 Euro.

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