Beschlussvorlage - BV/09/24-092
Grunddaten
- Betreff:
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Bevollmächtigung der Bürgermeisterin einschließlich ihrer Stellvertreter für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen für die Sanierung der Schulstraße einschl. Regenwasserableitung in Bobitz.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anja Albrecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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23.07.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Bobitz bevollmächtigt die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter, die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen für die Sanierung der Schulstraße einschl. Regenwasserableitung in Bobitz an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Sachverhalt
Die geplante Baumaßnahme beinhaltet die grundhafte straßenbauliche Erneuerung der bestehenden Fahrbahn in Asphaltbauweise entsprechend der heutigen Verkehrsverhältnisse in einer Breite von 6,00 m, der Gehwege in Breiten zwischen 1,50 und 2,00 m und der Parkplätze in Betonpflaster, sowie die Herstellung eines Regenwasserkanals zur Straßenentwässerung.
Eine Lösung für die Regenwasservorflut wird durch den Zweckverband erarbeitet. Des Weiteren soll eine neue LED-Straßenbeleuchtung die Anlage ergänzen. Auch die Fahrbahn der Schülerbushaltestelle muss erneuert und die Aufstellfläche soll barrierefrei umgebaut werden.
Die Verwaltung hat bereits mehrfach einen Förderantrag gestellt. Leider führten diese nicht zum Erfolg. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium und der Bürgermeisterin wurde sich daraufhin geeinigt, das Bauvorhaben in zwei Teilbauabschnitte zu unterteilen. Aufgrund dessen erstellt die Verwaltung einen Änderungsantrag. In diesem Änderungsantrag wird der 1. Bauabschnitt berücksichtigt.
Des Weiteren weist das Ministerium darauf hin, dass bei Nichtfertigstellung bis Februar 2025 ein Strafzins auf die Restsumme zu zahlen ist.
Der 2. Bauabschnitt wird in einem weiteren Förderantrag berücksichtigt. Hierfür ist die Beantragung von Fördermitteln bis zum 31.08.2024 möglich.
Um den rechtzeitigen Baubeginn nicht zu gefährden, soll die Bürgermeisterin einschließlich ihrer Stellvertreter ermächtigt werden, unabhängig von den Sitzungsterminen der Gemeindevertretung, über die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen zu entscheiden.
