Beschlussvorlage - BV/08/24-096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Finanzausschuss Bad Kleinen wählt

 

Frau/Herrn …………………………………..

 

als erste stellvertretende Ausschussvorsitzende/ersten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.

 

 

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Sachverhalt

 

Entsprechend § 36 i. V. m. § 32 a der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist in der konstituierenden Sitzung des Finanzausschusses der/die erste stellvertretende Ausschussvorsitzende zu wählen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Der/die Vorsitzende oder deren Stellvertreter/Stellvertreterin erhält für jede geleitete Sitzung 60 Euro.

 

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