Informationsvorlage - IV/08/24-107

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik MV hat der Bürgermeister der Gemeindevertretung oder einen von der Gemeindevertretung bestimmten Ausschuss einmal jährlich über den Haushaltsvollzug zu unterrichten. Der Finanzausschuss Bad Kleinen wurde in der Vergangenheit regelmäßig informiert, aufgrund der Wahl einiger neuer Mitglieder/Innen, wird nun die offizielle Berichterstattung in den Finanzausschuss gegeben.

 

Der im Anhang beigefügte Bericht gibt einen Überblick über den Haushaltsvollzug bis zum Stichtag 31.07.2024.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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