Beschlussvorlage - BV/07/24-089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen bestellt   Frau …………………………   zur Gleichstellungsbeauftragten.

  

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Sachverhalt

 Auf der Grundlage des § 142 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit der Hauptsatzung des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen erfolgt die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Kommunalen Wahlperiode.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie ist in Ausübung ihrer Tätigkeit an fachliche Weisungen nicht gebunden; sie unterliegt aber der allgemeinen Dienstaufsicht der

Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers.

Die Gleichstellungsbeauftragte kann aus den Reihen des Amtsausschusses, der Gemeindevertretungen, der Verwaltung oder der Bürger bestellt werden.  

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