Beschlussvorlage - BV/03/24-116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales und Sport wählt

Herrn / Frau …………………………..

als 1. stellv. Ausschussvorsitzenden / als 1. stellv. Ausschussvorsitzende.

 

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Sachverhalt

Entsprechend § 36 i.V.m. § 32a der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales und Sport der / die 1. stellv. Ausschussvorsitzende zu wählen.

 

Der / die 1. stellv. Ausschussvorsitzende wird von allen Mitgliedern mit der einfachen Mehrheit gewählt

 

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Finanz. Auswirkung

Der / die 1. stellv. Ausschussvorsitzende erhält für jede geleitete Sitzung 60 Euro.

 

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