Beschlussvorlage - BV/09/24-099
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Sissy Hamann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss Bobitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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17.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer
und Gewerbesteuer in der Gemeinde Bobitz.
Sachverhalt
Auf Grund des Gesetzes zur Neuregelung des Grundsteuer- und des Bewertungsrechts vom
26.11.2019 (Grundsteuer-Reformgesetz) i. V. m. dem Beschluss vom 13.04.2021 der
Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, das Bundesrecht anzuwenden, sind die
Kommunen verpflichtet, Hebesätze für die Erhebung der Grundsteuer A und Grundsteuer B
ab dem 01.01.2025 festzusetzen bzw. anzupassen.
Grundsätzlich haben die Gemeinden gem. Art. 28 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 106 Abs. 6 Satz 2
GG, das Recht, die Höhe der Hebesätze selbst zu bestimmen. Die Grundsteuerreform soll
jedoch kein Anlass sein, eine Änderung das Grundsteueraufkommens zu verfolgen.
Im Jahr 2024 erzielt die Gemeinde Bobitz voraussichtlich folgende
Grundsteuereinnahmen:
Grundsteuer A: 77.635,95 €
Grundsteuer B: 206.534,90 €
Mit den aktuell vorliegenden Grundsteuermessbeträgen, welche vom Finanzamt übermittelt
wurden, müsste die Gemeinde Bobitz folgende Hebesätze festsetzen, um in 2025 die
gleichen Grundsteuereinnahmen zu erzielen,
Grundsteuer A: 365 % (Gesamtsumme Messbeträge: 21.292,05 €)
Grundsteuer B: 323 % (Gesamtsumme Messbeträge: 63.939,19 €)
jedoch sind die Übermittlungen seitens des Finanzamtes noch nicht abgeschlossen, sodass sich bis zum endgültigen Beschluss durch die Gemeindevertretung der Hebesatz noch ändern könnte.
Des Weiteren sind bereits zahlreiche Widersprüche beim Finanzamt eingereicht worden und
aktuell in Bearbeitung, daher ist mit diversen, nicht vorhersehbaren Änderungen von
sämtlichen derzeit vorliegenden Grundsteuermessbeträge zu rechnen.
Damit die Gemeinde Bobitz diesbezüglich keine Verluste erzielt, schlage ich vor, die
o.g. errechneten Hebesätze minimal wie folgt zu erhöhen und abschließend zu beschließen.
Grundsteuer A: 366 %
Grundsteuer B: 324 %
Finanz. Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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106,8 kB
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