Beschlussvorlage - VO/GV01/2013-0737

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land M-V (Landes- und Kommunalwahlgesetz LKWG M-V) vom 16.12.2010 bildet die Gemeinde Dorf Mecklenburg einen Wahlbereich. Als Termin für die Stichwahl zum Bürgermeister der Gemeinde wird der 15.06.2014 festgelegt.

 

Der Termin der Stichwahl steht unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der 1. Änderung des LKWG im Gesetzes- und Verordnungsblatt M-V.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das LKWG M-V sieht im § 61 vor, dass Gemeinden, deren Einwohnerzahl größer als 25.000 Einwohner ist, in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden können. Zuständig für die Entscheidung nach § 61 Abs. 3 LKWG M-V ist die Gemeindevertretung. Da die Gemeinde Dorf Mecklenburg weniger als 25.000 Einwohner hat ist nur ein Wahlbereich zu bilden.

 

Die Festlegung des Tages für die Stichwahl ist auf Grund der 1. Änderung des LKWG M-V § 3 Abs. 4 Satz 2 notwendig, welche folgenden Wortlaut hat:

„Diese (Stichwahl) findet 2 Wochen später statt. Die Vertretung kann diesen Termin durch Beschluss, der spätestens bis zum Ende der Frist der Einreichung von Wahlvorschlägen gefasst werden kann, um bis zu 2 Wochen verschieben.“

 

Da 14 Tage später Pfingstsonntag wäre, schlägt die Verwaltung vor, einen einheitlichen Termin im Amt zu wählen. Dieser soll der 15.06.2014 sein.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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