Beschlussvorlage - BV/04/24-070
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Doris Mellendorf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Metelsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.10.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Annahme folgender Spenden:
Libind Wärmepumpen GmbH, Metelsdorf, am 16.05.2024 = 400,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verwendung
Ummo Fink, Metelsdorf, am 17.05.2024 = 150,00 € Geldspende für das Erntefest 2024
Ties Möckelmann, Neukloster, am 17.05.2024 = 150,00 € Geldspende für das Erntefest 2024
Baltic Gebäudereinigung, Dorf Mecklenburg, am 17.05.2024 = 250,00 € Geldspende für das Sommer-/Erntefest 2024
Reinhard Stieglitz, Metelsdorf, am 21.05.2024 = 200,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verwendung
Zimmerei & Holzbau Rene Fenske, Martensdorf, am 23.05.2024 = 400,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verwendung
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100,00 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von
§ 44 KV M-V.
