Beschlussvorlage - BV/04/24-070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Annahme folgender Spenden:

 

Libind Wärmepumpen GmbH, Metelsdorf, am 16.05.2024 = 400,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verwendung

 

Ummo Fink, Metelsdorf, am 17.05.2024 = 150,00 € Geldspende für das Erntefest 2024

 

Ties Möckelmann, Neukloster, am 17.05.2024 = 150,00 € Geldspende für das Erntefest 2024

 

Baltic Gebäudereinigung, Dorf Mecklenburg, am 17.05.2024 = 250,00 € Geldspende für das Sommer-/Erntefest 2024

 

Reinhard Stieglitz, Metelsdorf, am 21.05.2024 = 200,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verwendung

 

Zimmerei & Holzbau Rene Fenske, Martensdorf, am 23.05.2024 = 400,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verwendung

 

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100,00 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von

§ 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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