Beschlussvorlage - BV/04/24-074
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Doris Mellendorf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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08.10.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Annahme folgender Spenden:
WFM-Fraktion/Robby Heesch, Metelsdorf, am 02.08.2024 = 280,00 € Geldspende für die Gemeinde Metelsdorf zur freien kulturellen Verwendung
Galabau Felix Baumann, Beidendorf, am 15.07.2024 = 250,00 € Geldspende für die Gemeinde Metelsdorf zur freien kulturellen Verwendung
Franz Joachim Bienstein, Metelsdorf, am 24.06.2024 = 150,00 € Geldspende für das Erntefest 2024
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100,00 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
