Beschlussvorlage - BV/09/24-130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Annahme folgender Spenden:

 

Homann-Trieps, Annemarie, Bobitz, am 04.11.2024 = 250,00 € Geldspende für die Jugendfeuerwehr Beidendorf

 

Christian Bünger, Ingenieure, Bad Kleinen, am 14.10.2024 = 1.049,00 € Sachspende für die Grundschule Bobitz (Outdoor Tischtennisplatte-Farbe: Blau)

 

EDEKA Jens Meier e.K, Bad Kleinen, am 18.06.2024 = 232,07 € Sachspende für die Grundschule Bobitz-Projekttage „mehr bewegen, besser essen“

 

Wohnungsgesellschaft Gägelow, Gägelow, am 10.10.2024 = 250,00 € Geldspende für die Grundschule Bobitz

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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