Beschlussvorlage - BV/08/24-140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt aufgrund der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2025.

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Sachverhalt

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeinde Bad Kleinen jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 wurden im Finanzausschuss der Gemeinde beraten, die Beschlussfassung hat durch die Gemeindevertretung zu erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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