Beschlussvorlage - BV/04/24-117

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Herr Winkler von der zWe Projekt GmbH aus Wismar stellt dem Bauausschuss das Projekt Bürgerwind Martensdorf vor.

 

Auf privaten Flächen in der Gemarkung Martensdorf, Flur 1, Flurstück 39/1, Landkreis

Nordwestmecklenburg sollen im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens zwei

neue, leistungsstarke Windenergieanlagen errichtet werden.

 

Das Genehmigungsverfahren gem. BImSchG wurde gerade gestartet. Aus gegebenem Anlass möchten die Vorhabenträger mit der Gemeinde die Beteiligungsmöglichkeiten gem. BüGem M-V und EEG erörtern. Da die finanziellen Ausstattungen der Gemeinden immer präkerer und die Pflichtaufgaben immer kostenintensiver werden, können mit einer Kooperation erhebliche Vorteile für die Gemeinde Metelsdorf entstehen.

 

Rechenmodell der Gemeindebeteiligung gem. §6 EEG

Danach kann die Gemeinde Metelsdorf jährlich mit ca. 26.400,00€ rechnen. Zusätzlich hat die Gemeinde gem. BüGem M-V das Recht an der Beteiligung am Projekt in Höhe von 10%. Ebenso haben die Bürger um Umkreis von 5km ebenfalls eine Beteiligungsmöglichkeit in Höhe von insgesamt 10%.

 

 

Gemeinde

                                    Fläche

     EEG-Anteil in %

   EEG-Anteil in €

Metelsdorf

7153049,00

33,00%

26.400,45 €

Dorf Mecklenburg

529775,00

2,44%

1.955,29 €

Wismar

1152496,00

5,32%

4.253,63 €

Barnekow

              10468356,00

48,30%

38.636,58 €

Gägelow

127976,00

0,59%

472,33 €

Beidebdorf

2243881,00

10,35%

8.281,71 €

 

21675533,00

100,00%

80.000,00 €

 

 

 

 

geschätzter Ertrag in kWh

40000000,00

 

 

 

 

 

 

gem. §6 EEG  in €/ kWh (0,2cent/ kWh)

0,002 €

 

 

 

 

 

 

Summe

80.000,00 €

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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