Beschlussvorlage - BV/12/24-063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Annahme folgender Spenden:

 

Wemag AG Schwerin, am 24.10.2024 = 200,00 € Geldspende für das Gemeindefest 2024

 

Villwock, Kathrin, Wismar, am 23.10.2024 = 575,00 € Geldspende für die Kinderfeuerwehr  Barnekow

 

Wohnungsgesellschaft Gägelow, Gägelow, am 10.10.2024 = 250,00 € Geldspende für das Gemeindefest 2025

 

Erik Dühnow, Barnekow, am 07.09.2024 = 1.320,00 € Sachspende (Spanferkel mit Brot und Sauerkraut für 80 Personen) für das Gemeindefest Barnekow 2024

 

Ostsee-Hüpfburg Steffen Meinecke, Gägelow, am 07.09.2024 = 225,00 € Sachspende (Vermietung Hüpfburg) für das Gemeindefest Barnekow 2024

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV MV.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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