Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1230

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen erteilt das Benehmen für den Schulträger, ab dem 01.01.2014 die Funktion als Schulleiterin der Regionalen Schule mit Grundschule „Am Schweriner See“ Bad Kleinen an Frau Ute Vandreier zu übertragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch das Staatliche Schulamt Schwerin wurde der Gemeinde Bad Kleinen mitgeteilt, dass ab dem 01.01.2014 die Funktion der Schulleiterin an Frau Ute Vandreier übertragen werden soll.

Gemäß § 101 Abs. 2 des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Februar 2009, in der Fassung des ersten Änderungsgesetzes vom 16. Februar 2009, in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 19. Mai 2008, Abschnitt III, 3.3, ist mit dem Schulträger vor der Bestellung eines Schulleiters Benehmen herzustellen.

Zur Herstellung des Benehmens lädt der Sozialausschuss der Gemeinde Bad Kleinen zu seiner Sitzung alle Gemeindevertreter und Frau Vandreier als zu berufende Schulleiterin ein, um mit ihr über die Vorstellungen und Zielen der weiteren Entwicklung der Schule zu diskutieren und sich ein Bild von Frau Vandreier zu machen.

Da die Frist zur Äußerung am 09.12.2013 abläuft und danach von einer Zustimmung des Vorschlages von Seiten des Schulträgers ausgegangen wird, erfolgt die Herstellung des Benehmens im Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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