Beschlussvorlage - BV/09/24-147
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Upahl für die Ergänzung der südwestlichen Ortslage in Sievershagen
hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Triebke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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17.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Bobitz nimmt die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Upahl für die Ergänzung der südwestlichen Ortslage in Sievershagen als Nachbargemeinde nach § 2 Abs. 2 BauGB zu Kenntnis und hat
__keine Anmerkungen.
__folgende Anmerkungen:
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat in ihrer Sitzung am 17.10.2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 für die Ergänzung der südwestlichen Ortslage in Sievershagen gebilligt und für das frühzeitige Beteiligungsverfahren bestimmt. Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung der Wohnbebauung. Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung von 2 Wohnungen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 für die Ergänzung der
südwestlichen Ortslage in Sievershagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den
textlichen Festsetzungen im Text (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan und die
zugehörige Begründung werden in der Zeit vom 13. November 2024 bis einschließlich 13.
Dezember 2024 im Internet unter der Adresse
https://www.grevesmühlenerleben.de/news/öffentliche-bekanntmachungen
veröffentlicht und
in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen zum Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der
Amtsverwaltung des Amtes Grevesmühlen-Land, Bauamt, Rathausplatz 1, Haus 2, 1. OG,
23936 Grevesmühlen während der folgenden Zeiten
Dienstag: 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-15:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-18:00 Uhr
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 03881-723-165 - Frau Bichbäumer) über
diese Zeiten hinaus, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Parallel werden Sie im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Äußerung gebeten. Wir bitten Sie, uns
gegebenenfalls Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben oder sonstige Maßnahmen und deren zeitliche Abwicklung, die für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung bedeutsam sein können. Wir bitten um Informationen zu Umfang
und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Sollten Sie über Informationen verfügen, die für die Ermittlung und Bewertung des
Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, stellen Sie uns diese bitte zur Verfügung. Ihre
Stellungnahme erbitten wir innerhalb von 30 Tagen elektronisch nach Erhalt dieses
Schreibens an folgende Adresse: S.Bichbaeumer@Grevesmuehlen.de Andernfalls geht
die Gemeinde Upahl davon aus, dass Sie keine Belange geltend machen bzw.
Anregungen oder Hinweise nicht geben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,4 MB
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273,4 kB
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