Beschlussvorlage - BV/09/24-147

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz nimmt die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Upahl für die Ergänzung der südwestlichen Ortslage in Sievershagen als Nachbargemeinde nach § 2 Abs. 2 BauGB zu Kenntnis und hat

__keine Anmerkungen.

 

__folgende Anmerkungen:

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat in ihrer Sitzung am 17.10.2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 für die Ergänzung der südwestlichen Ortslage in Sievershagen gebilligt und für das frühzeitige Beteiligungsverfahren bestimmt. Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung der Wohnbebauung. Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung von 2 Wohnungen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 für die Ergänzung der

südwestlichen Ortslage in Sievershagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den

textlichen Festsetzungen im Text (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan und die

zugehörige Begründung werden in der Zeit vom 13. November 2024 bis einschließlich 13.

Dezember 2024 im Internet unter der Adresse

https://www.grevesmühlenerleben.de/news/öffentliche-bekanntmachungen

veröffentlicht und

in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen zum Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der

Amtsverwaltung des Amtes Grevesmühlen-Land, Bauamt, Rathausplatz 1, Haus 2, 1. OG,

23936 Grevesmühlen während der folgenden Zeiten

Dienstag: 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-15:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 Uhr-12:00 Uhr

Donnerstag 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-18:00 Uhr

sowie nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 03881-723-165 - Frau Bichbäumer) über

diese Zeiten hinaus, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Parallel werden Sie im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Äußerung gebeten. Wir bitten Sie, uns

gegebenenfalls Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben oder sonstige Maßnahmen und deren zeitliche Abwicklung, die für die städtebauliche

Entwicklung und Ordnung bedeutsam sein können. Wir bitten um Informationen zu Umfang

und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Sollten Sie über Informationen verfügen, die für die Ermittlung und Bewertung des

Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, stellen Sie uns diese bitte zur Verfügung. Ihre

Stellungnahme erbitten wir innerhalb von 30 Tagen elektronisch nach Erhalt dieses

Schreibens an folgende Adresse: S.Bichbaeumer@Grevesmuehlen.de Andernfalls geht

die Gemeinde Upahl davon aus, dass Sie keine Belange geltend machen bzw.

Anregungen oder Hinweise nicht geben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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