Beschlussvorlage - BV/08/24-122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen nimmt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 26 „Historisches Ensemble Lübstorf“ der Gemeinde Lübstorf im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Nachbargemeinde zur Kenntnis und hat

__ keine Hinweise und Anregungen.

__ folgende Hinweise und Anregungen

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Lübstorf plant mit o.g. Bebauungsplan die Entwicklung des gewachsenen Ortsbildes angrenzend an den historischen Bahnhof unter Einbeziehung des kommunalen Bauerngartens. Die Gemeinde will um den historischen Bahnhof herum im Zusammenhang mit dem Schlossensemble Willigrad ein sogenanntes touristischen „Welcome-Center“ schaffen mit Einrichtungen hinsichtlich Versorgung, Orientierung, Information, Rast und Parken. Bisher vorhandene Wohnnutzung soll im Bestand gesichert werden.

Die Gemeindevertretung Lübstorf hat in ihrer Sitzung am 04.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Historisches Ensemble Lübstorf“ beschlossen. In der Sitzung am 18.03.2024 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und dem Text Teil (B) mit der zugehörigen Begründung, sowie Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Verfahrensbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Historisches Ensemble Lübstorf“ und die dazugehörigen Unterlagen liegen im Amt Lützow-Lübstorf, 19029 Lützow, Dorfmitte 24, vom 10.10.2024 bis 11.11.2024 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist ebenfalls auf der Internetseite des Amtes (www.luetzow-luebstorf.de) und im Bau- und Planungsportal MV (https://bplan.geodaten-mv.de) eingesehen werden.

Die Stellungnahme der Gemeinde Bad Kleinen zum Inhalt der Planungsunterlagen und zu den zu berücksichtigenden öffentlichen Belangen wird bis zum 11.11.2024 erwartet.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 26 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lübstorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 26 nicht von Bedeutung ist.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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