Beschlussvorlage - BV/08/24-138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bad Kleinen nimmt den Entwurf zur Aufstellung des B-Plan Nr. 6 „Moidentiner Weg“ der Gemeinde Hohen Viecheln in der Fassung der 1. Änderung Hohen Viecheln  im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Nachbargemeinde zur Kenntnis und hat

 

__keine Hinweise und Anregungen

__folgende Hinweise und Anregungen:

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln hat in ihrer Sitzung am 18.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Moidentiner Weg“ gefasst.

Der Beschluss und die öffentliche Auslegung wurden bereits am 26.10.2024 im amtlichen Bekanntmachungs- und Informationsblatt „Mäkelbörger Wegweiser“ und auf der Internetseite des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen ortsüblich bekannt gemacht.

Planungsziel ist, die privaten Verkehrsflächen als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen und im Zuge der Planänderungen weitere Anpassungen vorzunehmen:

  • Ausweisung einer Fläche zur Regenwasserableitung für eine unterirische Versickerungsanlage
  • Maßliche Anpassung der Verkehrsfläche an die Ausbauplanung (Kurvenradien, Ausbauquerschnitte)
  • Verkehrliche Anbindung der Versickerungsanlage für Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen
  • Einbeziehung vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen entlang des Moidentiner Weges in die öffentliche Verkehrsfläche, zur Vermeidung von Leitungsrechten auf privatem Grund
  • Korrektur der Planzeichnung aufgrund der Neuparzellierung im gesamten Geltungsbereich

Die Planvorhabendokumente können auf der Internetseite des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen unter www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de unter der Rubrik Bauleitplanung sowie auf dem Bau- und Planungsportal MV eingesehen werden.

Nach § 4b BauGB wurde meinem Büro die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen. Gemäß der § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie als berührte Behörde im Rahmen der Behördenbeteiligung am Verfahren beteiligt.

Im Auftrag der Gemeinde bitte ich Sie um Abgabe einer Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Moidentiner Weg“ in der Frist innerhalb eines Monats, jedoch spätestens bis einschließlich 06.12.2024.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die Bekanntmachung der Auslegung, der Entwurf des Bebauungsplanes, die umweltrelevanten Informationen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 05.11.2024 bis 06.12.2025 in der Amtsverwaltung des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen, Am Wehberg 17, 23972 Dorf Mecklenburg während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und sind auf der Internetseite des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Ein Bild, das Entwurf, Lineart, Zeichnung, Strichzeichnung enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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