Beschlussvorlage - BV/08/24-124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 5 der KV M-V beschließt die Gemeindevertretung die in der Anlage beigefügte Hauptsatzung.

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Sachverhalt

Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung macht sich erforderlich, da sich aufgrund der Änderung der Kommunalverfassung vom 14. Mai 2024 wesentliche Inhalte der Hauptsatzung geändert haben.

 

Die Veränderungen in der Hauptsatzung im Vergleich zu der vorherigen Hauptsatzung vom 28.03.2023 sind in der Anlage  „Hauptsatzung Bad Kleinen“ enthalten.

Die Veränderungen sind in „rot“ vorgenommen worden. Die Anmerkungen, aus denen sich die Erklärungen zu den Veränderungen ergeben, sind als Anmerkungen gekennzeichnet und sind in „grün“ dargestellt. Der Text in „schwarz“ ist der Text, der aus der vorherigen Satzung erhalten geblieben ist.  Streichungen sind in dem Text gestrichen worden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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