Beschlussvorlage - BV/08/24-148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bad Kleinen, Herrn Holger Lehmann, zuzustimmen und ihn aus der Funktion zu entlassen.

Gleichzeitig ist er aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen. Die Entlassung erfolgt zum 19.12.2024.

 

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Sachverhalt

Mit Nachricht vom 30.10.2024 bat der Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kleinen, Herr Holger Lehmann, um die Abberufung als Gemeindewehrführer und um die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.

Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetz sind Beamte zu entlassen, wenn Sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen.

Da die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung durch die Gemeindevertretung bedarf, kann auch eine vorzeitige Abberufung nur durch die Gemeindevertretung erfolgen. Die Entlassung erfolgt zum 19.12.2024.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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