Beschlussvorlage - BV/08/24-149

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Bad Kleinen.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 2 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) hat jede Gemeinde eine Brandschutzplanung zu erstellen. Der erste Brandschutzbedarfsplan wurde durch die Firma WW  Brandschutz GmbH erstellt und am 16.12.2020 beschlossen.

Da es zu Veränderungen gekommen ist, muss der Brandschutzbedarfsplan fortgeschrieben werden.

So wurde ab 01.07.2023  aus der Ortsfeuerwehr Losten und der Ortsfeuerwehr Bad Kleinen, eine Gemeindefeuerwehr Bad Kleinen mit der Löschgruppe Losten.

Weiterhin wurden neue Fahrzeuge beschafft. Ein TSF-W , ein MTW und das TLF 4000.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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