Beschlussvorlage - BV/08/24-147
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Feuerwehr zur Anpassung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Feuerwehr Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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18.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer, stellvertretender Gemeindewehrführer, dem Jugendwart, den Gerätewarten 1 und 2, dem Atemschutzgerätewart und dem Kinderwart ab dem 01.01.2025 frühestens jedoch mit Aufnahme der jeweiligen Funktion, eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:
Gemeindewehrführer 250,00 €
stellv. Gemeindewehrführer 125,00 €
Jugendfeuerwehrwart 125,00 €
Gerätewart 1 100,00 €
Gerätewart 2 50,00 €
Atemschutzgerätewart 30,00 €
Kinderwart 30,00 €
Sachverhalt
Die seit dem 28.November 2023 gültige Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung- FwEntschVO M-V), regelt die Höchstbeträge zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen. Gemäß § 1 der FwEntschVO M-V sind Aufwandsentschädigungen dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur angeführten Höhe zu zahlen. Dabei sind folgende Höchstgrenzen gemäß § 2 Abs.1 und 2 der o.g. Verordnung festgesetzt: Gemeindewehrführer 250,00 € pro Monat und für den stellvertretenden Gemeindewehrführer höchstens die Hälfte der festgesetzten Aufwandsentschädigung des Wehrführers. Für Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 FwEntschVO M-V Aufwandsentschädigungen bis zu folgender Höhe monatlich als angemessen angesehen werden: Jugendfeuerwehrwart 125,00 € und Gerätewart 100,00 €.
In der Verordnung findet der Kinderfeuerwehrwart keine Berücksichtigung.
Gemäß § 4 Abs. 1 wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt und als monatlicher Pauschalbetrag festgesetzt.
Bisher wurden folgende Beträge monatlich gezahlt:
Gemeindewehrführer 170,00 €
stellv. Gemeindewehrführer 85,00 €
Atemschutzgerätewart 30,00 €
Gerätewart Technik/Fahrzeuge 50,00 €
Gerätewart 30,00 €
Jugendfeuerwehrwart 50,00 €
Der Gemeindewehrführer hat einen Antrag auf Erhöhung der Aufwandsentschädigung gestellt.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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28 kB
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