Beschlussvorlage - BV/08/24-147

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer, stellvertretender Gemeindewehrführer, dem Jugendwart, den Gerätewarten 1 und 2, dem Atemschutzgerätewart und dem Kinderwart ab dem 01.01.2025 frühestens jedoch mit Aufnahme der jeweiligen Funktion, eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:

 

Gemeindewehrführer   250,00 €

 

stellv. Gemeindewehrführer  125,00 €

 

Jugendfeuerwehrwart   125,00 €

 

Gerätewart 1    100,00 €

 

Gerätewart 2     50,00 €

 

Atemschutzgerätewart   30,00 €

 

Kinderwart     30,00 €

 

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Sachverhalt

Die seit dem 28.November 2023 gültige Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung- FwEntschVO M-V), regelt die Höchstbeträge zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen. Gemäß § 1 der FwEntschVO M-V sind Aufwandsentschädigungen dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur angeführten Höhe zu zahlen. Dabei sind folgende Höchstgrenzen gemäß § 2 Abs.1 und 2 der o.g. Verordnung festgesetzt: Gemeindewehrführer 250,00 € pro Monat und für den stellvertretenden Gemeindewehrführer höchstens die Hälfte der festgesetzten Aufwandsentschädigung des Wehrführers. Für Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 FwEntschVO M-V Aufwandsentschädigungen bis zu folgender Höhe monatlich als angemessen angesehen werden: Jugendfeuerwehrwart 125,00 € und Gerätewart 100,00 €.

In der Verordnung findet der Kinderfeuerwehrwart keine Berücksichtigung.

Gemäß § 4 Abs. 1 wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt und als monatlicher Pauschalbetrag festgesetzt.

Bisher wurden folgende Beträge monatlich gezahlt:

Gemeindewehrführer   170,00 €

stellv. Gemeindewehrführer    85,00 €

Atemschutzgerätewart  30,00 €

Gerätewart Technik/Fahrzeuge 50,00 €

Gerätewart    30,00 €

Jugendfeuerwehrwart   50,00 €

 

Der Gemeindewehrführer hat einen Antrag auf Erhöhung der Aufwandsentschädigung gestellt.

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt eingeplant.

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Anlagen

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