Beschlussvorlage - BV/03/24-137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer, stellvertretender Gemeindewehrführer, dem Jugendwart und dem Gerätewart ab dem 01.01.2025 frühestens jedoch mit Aufnahme der jeweiligen Funktion, eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:

 

Gemeindewehrführer   250,00 €

 

stellv. Gemeindewehrführer  125,00 €

 

Gerätewart     100,00 €

 

Jugendfeuerwehrwart   125,00 €

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Sachverhalt

Die seit dem 28. November 2023 gültige Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung- FwEntschVO M-V) , regelt die Höchstbeträge zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen .

Gemäß § 1der FwEntschVO M-V sind Aufwandsentschädigungen dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur angeführten Höhe zu zahlen. Dabei sind folgende Höchstgrenzen gemäß § 2 Abs. 1 und 2  der o.g. Verordnung festgesetzt: Gemeindewehrführer  250,00 € pro Monat und für den stellvertretenden Gemeinde-wehrführer höchstens die Hälfte der festgesetzten Aufwandsentschädigung des Wehrführers.

Für Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5  FwEntschVO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.

Dazu zählen die Jugendwarte und Gerätewarte. Für die Jugend- und Gerätewarte können Aufwandsentschädigungen bis zu folgender Höhe monatlich als angemessen angesehen werden: Jugendwart   125,00 € und Gerätewart  100,00 €.

Gemäß § 4 Abs. 1 wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt und als monatlicher Pauschalbetrag festgesetzt.

Bisher wurden folgende Beträge monatlich gezahlt

Gemeindewehrführer          170,00 €

stellv. Gemeindewehrführer            85,00 €

Jugendwart           100,00 €

Gerätewart                                      85,00 €

Der Gemeindewehrführer hat einen Antrag auf Erhöhung der Aufwandsentschädigung gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel werden im Haushalt eingeplant

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Anlagen

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