Beschlussvorlage - BV/03/24-137
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Feuerwehr zur Anpassung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Feuerwehr Groß Stieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss Groß Stieten
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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18.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer, stellvertretender Gemeindewehrführer, dem Jugendwart und dem Gerätewart ab dem 01.01.2025 frühestens jedoch mit Aufnahme der jeweiligen Funktion, eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:
Gemeindewehrführer 250,00 €
stellv. Gemeindewehrführer 125,00 €
Gerätewart 100,00 €
Jugendfeuerwehrwart 125,00 €
Sachverhalt
Die seit dem 28. November 2023 gültige Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung- FwEntschVO M-V) , regelt die Höchstbeträge zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen .
Gemäß § 1der FwEntschVO M-V sind Aufwandsentschädigungen dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur angeführten Höhe zu zahlen. Dabei sind folgende Höchstgrenzen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der o.g. Verordnung festgesetzt: Gemeindewehrführer 250,00 € pro Monat und für den stellvertretenden Gemeinde-wehrführer höchstens die Hälfte der festgesetzten Aufwandsentschädigung des Wehrführers.
Für Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 FwEntschVO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.
Dazu zählen die Jugendwarte und Gerätewarte. Für die Jugend- und Gerätewarte können Aufwandsentschädigungen bis zu folgender Höhe monatlich als angemessen angesehen werden: Jugendwart 125,00 € und Gerätewart 100,00 €.
Gemäß § 4 Abs. 1 wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt und als monatlicher Pauschalbetrag festgesetzt.
Bisher wurden folgende Beträge monatlich gezahlt
Gemeindewehrführer 170,00 €
stellv. Gemeindewehrführer 85,00 €
Jugendwart 100,00 €
Gerätewart 85,00 €
Der Gemeindewehrführer hat einen Antrag auf Erhöhung der Aufwandsentschädigung gestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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51,5 kB
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