Beschlussvorlage - BV/03/24-140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 Für die Gemeindevertretung Groß Stieten teilt der Bürgermeister der Gemeinde Groß Stieten den Fraktionen und Zählgemeinschaften zusätzlich zum Bürgermeister folgende Sitze im Hauptausschuss zu:        ………..

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Sachverhalt

 

Gemäß § 32a Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V in der Bekanntmachung vom 16.05.2024 kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird oder die zum Mitglied des Gremiums bestellt werden. Gelingt dies nicht, teilt der Bürgermeister den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze des Gremiums in der öffentlichen Sitzung zu. Gemäß § 32a Abs. 2 richtet sich die Zuteilung nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander.

Dabei werden nur Fraktionen und Zählgemeinschaften berücksichtigt, die ihre Bildung bei dem Bürgermeister auf Aufforderung angezeigt haben.

Die Fraktionen und Zählgemeinschaften teilen dem Bürgermeister innerhalb von 2 Wochen mit, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.

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Finanz. Auswirkung

Sitzungsgelder

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