Beschlussvorlage - BV/09/24-158
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen zur Errichtung eines Spielplatzes in Grapen Stieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Triebke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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17.12.2024
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Sachverhalt
Am Ortsausgang Grapen Stietens in Richtung Beidendorf soll ein Spielplatz für die Ortslage Grapen Stieten errichtet werden.
Gemäß § 69 Abs. 1 S. 1 LBauO entfällt die Beteiligung der Gemeinde, wenn die Gemeinde oder die jeweilige Stelle dem Bauantrag bereits vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens zugestimmt hat. Eine erneute Beteiligung des Landkreises erfolgt insofern nach Erteilung des Einvernehmens nicht.
Das Vorhabengrundstück liegt als Baulücke (60 m) zwischen der Wohnbebauung Rambower Straße 5 und dem Weg nach Grapen Stieten im unbeplanten Innenbereich.
Siehe Einvernehmen zum Bauantrag Spielplatz Grapen Stieten
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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485,4 kB
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92,7 kB
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357,1 kB
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4
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1,7 MB
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