Beschlussvorlage - BV/09/24-158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz erteilt ihr Einvernehmen zum Bauantrag für die Errichtung eines Spielplatzes in Grapen Stieten, Flur 1, Fls 35

 

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Sachverhalt

Am Ortsausgang Grapen Stietens in Richtung Beidendorf soll ein Spielplatz für die Ortslage Grapen Stieten errichtet werden.

 

Gemäß § 69 Abs. 1 S. 1 LBauO entfällt die Beteiligung der Gemeinde, wenn die Gemeinde oder die jeweilige Stelle dem Bauantrag bereits vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens zugestimmt hat. Eine erneute Beteiligung des Landkreises erfolgt insofern nach Erteilung des Einvernehmens nicht.

 

Das Vorhabengrundstück liegt als Baulücke (60 m) zwischen der Wohnbebauung Rambower Straße 5 und dem Weg nach Grapen Stieten im unbeplanten Innenbereich.

 

Siehe Einvernehmen zum Bauantrag Spielplatz Grapen Stieten 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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