Beschlussvorlage - BV/04/25-127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern, hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach erfolgter Beratung im Finanzausschuss der Gemeinde Metelsdorf, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Vorgabe des Budgets für das Haushaltsjahr 2025

 

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Anlagen

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