Beschlussvorlage - BV/09/25-166

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt die Satzung der Gemeinde Bobitz zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung)

 

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Sachverhalt

Auf Veranlassung der Bürgermeisterin Frau Kirsch, hat die Verwaltung eine Satzung für die Gemeinde Bobitz zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mit der aktuellen Rechtsprechung erarbeitet.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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