Beschlussvorlage - BV/08/25-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erteilt die Zustimmung zur Wahl von Sebastian Hoppe zum Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Bad Kleinen.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfe-

leistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der

Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015, (GVOBl. S 612), in der derzeit gültigen

Fassung, wählen die aktiven Mitglieder aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Gemeindewehrführer

und seinen Stellvertreter.

Bei der Wahlversammlung am 01.02.2025 wurde der Kamerad Sebastian Hoppe im zweiten Wahlgang mit einer einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zum Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V wird der Gewählte nach der Zustimmung der

Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigung stehen im Gemeindehaushalt zur Verfügung.

 

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Anlagen

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