Beschlussvorlage - BV/08/25-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.  

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Solarpark Bad Kleinen“ nach §§ 2 und 8 BauGB für die bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesenen Flächen westlich der Ortslage Gallentin (Geltungsbereich s. Übersichtsplan in der Anlage).

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sondergebietes Photovoltaik gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO zu schaffen. Die Gesamtfläche der Flurstücke beträgt etwa 84 ha (Brutto), der geplante Solarpark wird jedoch etwa 60 ha (Netto) groß sein, wie aus dem beigefügten Flächenkonzept hervorgeht. Zudem soll eine Teilfläche der Pachtflächen für die Aufstellung von Speichercontainern vorgehalten werden

 

Der Bebauungsplan ist in einem Regelverfahren zu erarbeiten. Zum Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Artenschutzbeitrag vorzulegen. 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1.  

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Durch die Pankow Projektentwicklung GmbH wurde das Vorhaben bereits im Bauausschuss vorgestellt. Dieser gab eine Empfehlung zum Aufstellungsbeschluss für die Gemeindevertretung.

Die Projektvorstellung ist als Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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