Informationsvorlage - IV/09/25-164

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeindevertretersitzung am 17.12.2024 wurde der Abriss der Straßenüberführung (Brücke) in Quaal unter dem Punkt 7.1. thematisiert. In diesem Zusammenhang bat die Gemeindevertretung um Prüfung eventueller Fördermöglichkeiten für die Sanierung des Geh- und Radweges.

 

Die Amtsverwaltung informiert darüber, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen für Investi­tionen in die Radverkehrs­infrastruktur gewährt. Ziel dieses Förder­programms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrs­systems.

 

Zuwendungs­­empfänger können sein: Gemeinden, Gemeinde­verbände und Land­kreise.


Die Förderung von Projekten mit Bundes­finanzmitteln unterliegt spezifischen Vorgaben, die in einer Verwaltungs­vereinbarung geregelt sind. Dazu gehören auch Anforderungen für die Aufstellung von Hinweis­schildern, um auf die finanzielle Unterstützung durch den Bund hinzuweisen.

 

Insbe­sondere können für folgende Vorhaben Zuwendungen gewährt werden:

  • der Neu, Um- und Ausbau von:  straßen­begleitenden, vom motorisierten Individual­verkehr (MIV) möglichst getrennten
    Radwegen sowie Radfahr- und Schutz­streifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr, eigen­ständigen Radwegen, Fahrrad­straßen und Fahrrad­zonen, Radwege­brücken oder -unter­führungen zur höhen­freien Querung, insbe­sondere von Straßen, Schienen- und Wasser­wegen im Zuge von Radver­bindungen, Knoten­punkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrs­ströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Rad­verkehrs vorsehen und/oder Sichthin­dernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutz­inseln und/oder deutlich vorge­zogenen Halte­linien, Radvorrang­routen.
  • die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfra­strukturen und die Beseitigung von Unfall­schwerpunkten,
  • den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder von: Abstell­anlagen, die eine diebstahl­sichere, stand­feste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispiels­weise Anlehn­bügel, Doppel­stock­park­systeme oder Fahrrad­boxen, Fahrrad­park­häusern an wichtigen Quellen/Zielen des Rad­verkehrs.
  • die Ermög­lichung des Fahrrad­parkens (und Pendele­parkens mit Lade­möglich­keit) an den Schnitt­stellen zum öffent­lichen Personen­verkehr mit Bus und Bahn,
  • betrieb­liche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrs­flusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinander­folgender Licht­signal­anlagen, getrennte Ampel­phasen (Grün­phasen) für die unter­schiedlichen Verkehrs­ströme zur Verbesserung der Sicherheit des Rad­verkehrs oder des Verkehrs­flusses für den Rad­verkehr.

 

Fördervoraussetzungen

  • Die Planung der Fördermaßnahme muss im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzepts oder mindestens eines Radverkehrskonzepts bzw. Radnetzes erfolgen.
  • Die Maßnahme muss eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenzials vom Auto auf das Fahrrad aufweisen.

 

Die beabsichtigte Baumaßnahme entspricht leider nicht den Fördervoraussetzung, da die Maßnahme im Rahmen einer integrierten Verkehrskonzepts oder mindestens eines Radverkehrskonzepts bzw. Radnetzes erfolgen muss. Dies ist hier nicht gegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer zweckgebundenen, nicht rückzahl-baren Zuweisung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens; bei finanzschwachen Gemeinden bis zu 90 %.

 

Zuwendungen für die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfrastrukturen und die Beseitigung von Unfallschwerpunkten können gewährt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei finanzschwachen Gemeinden mindestens 10.000 EUR und bei nicht finanzschwachen Gemeinden mindestens 30.000 EUR betragen.

 

Eine Kommune ist finanzschwach, wenn ihre dauernde Leistungsfähigkeit gefährdet oder weggefallen ist. Der Bewertung, ob die dauernde Leistungsfähigkeit einer Kommune gefährdet oder weggefallen ist, wird das rechnerunterstützte Haushaltsbewertungs- und Informationssystem der Kommunen (RUBIKON) mit den Daten der aktuellen Haushalts-planung zugrunde gelegt.

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Anlagen

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