Informationsvorlage - IV/09/25-164
Grunddaten
- Betreff:
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Information über "Sonderprogramm Stadt und Land" zur Förderung von Radwegen über Schienen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anja Albrecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Vorberatung
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18.02.2025
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04.03.2025
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Sachverhalt
Die Amtsverwaltung informiert darüber, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gewährt. Ziel dieses Förderprogramms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems.
Zuwendungsempfänger können sein: Gemeinden, Gemeindeverbände und Landkreise.
Die Förderung von Projekten mit Bundesfinanzmitteln unterliegt spezifischen Vorgaben, die in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt sind. Dazu gehören auch Anforderungen für die Aufstellung von Hinweisschildern, um auf die finanzielle Unterstützung durch den Bund hinzuweisen.
Insbesondere können für folgende Vorhaben Zuwendungen gewährt werden:
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der Neu, Um- und Ausbau von: straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten
Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr, eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung, insbesondere von Straßen, Schienen- und Wasserwegen im Zuge von Radverbindungen, Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien, Radvorrangrouten. - die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfrastrukturen und die Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
- den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder von: Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen, Fahrradparkhäusern an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs.
- die Ermöglichung des Fahrradparkens (und Pendeleparkens mit Lademöglichkeit) an den Schnittstellen zum öffentlichen Personenverkehr mit Bus und Bahn,
- betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr.
Fördervoraussetzungen
- Die Planung der Fördermaßnahme muss im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzepts oder mindestens eines Radverkehrskonzepts bzw. Radnetzes erfolgen.
- Die Maßnahme muss eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenzials vom Auto auf das Fahrrad aufweisen.
Die beabsichtigte Baumaßnahme entspricht leider nicht den Fördervoraussetzung, da die Maßnahme im Rahmen einer integrierten Verkehrskonzepts oder mindestens eines Radverkehrskonzepts bzw. Radnetzes erfolgen muss. Dies ist hier nicht gegeben.
Finanz. Auswirkung
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer zweckgebundenen, nicht rückzahl-baren Zuweisung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens; bei finanzschwachen Gemeinden bis zu 90 %.
Zuwendungen für die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfrastrukturen und die Beseitigung von Unfallschwerpunkten können gewährt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei finanzschwachen Gemeinden mindestens 10.000 EUR und bei nicht finanzschwachen Gemeinden mindestens 30.000 EUR betragen.
Eine Kommune ist finanzschwach, wenn ihre dauernde Leistungsfähigkeit gefährdet oder weggefallen ist. Der Bewertung, ob die dauernde Leistungsfähigkeit einer Kommune gefährdet oder weggefallen ist, wird das rechnerunterstützte Haushaltsbewertungs- und Informationssystem der Kommunen (RUBIKON) mit den Daten der aktuellen Haushalts-planung zugrunde gelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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587,6 kB
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