Beschlussvorlage - BV/12/24-078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Annahme folgender Spenden:

 

Nadine Riemann, Wismar, am 20.12.2024 = 250,00 € Geldspende für die Jugendfeuerwehr Barnekow

 

Nadine Riemann, Wismar, am 17.12.2024 = 250,00 € Geldspende für die Jugendfeuerwehr Barnekow

 

MAG Gressow AG c/o Gutsverw. Walmstorf, am 17.12.2024 = 500,00 € Geldspende für die Jugendfeuerwehr Barnekow

 

Wolfgang und Gudrun Scharf, Barnekow, am 09.12.2024 = 200,00 € Geldspende für die Jugendfeuerwehr Barnekow

 

Rene Klebba, Klein Woltersdorf 17A,Barnekow, am 26.11.2024 = 150,00 € Geldspende für das Zeltlager der Jugendfeuerwehr Barnekow

 

Haustechnik Boyko, Dorf Mecklenburg, am 14.11.2024 = 500,00 € Geldspende für die FFW Barnekow

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV MV.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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