Beschlussvorlage - BV/01/25-308

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dorf Mecklenburg, Herrn Jan Brunokowski, zuzustimmen und ihn aus der Funktion zu entlassen. Gleichzeitig ist er aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen. Die Entlassung erfolgt zum 17.12.2024.

 

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Sachverhalt

Mit Nachricht vom 16.12.2024 bat der stellvertretende Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Dorf Mecklenburg, Herr Jan Brunokowski, um die Abberufung als stellvertretender Gemeindewehrführer und um die Entlassung aus dem Ehrenbeamten-verhältnis.

Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetz sind Beamte zu entlassen, wenn Sie die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis in schriftlicher Form verlangen.

Da die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Zustimmung durch die Gemeindevertretung bedarf, kann auch eine vorzeitige Abberufung nur durch die Gemeindevertretung erfolgen. Die Entlassung erfolgt zum 17.12.2024.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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