Beschlussvorlage - BV/12/25-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow beschließt die Rücknahme der Widersprüche beim Landkreis gegen die Kreisumlageerhebung aus den Jahren 2014, 2015 und 2016.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Barnekow hat in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Widerspruch beim Landkreis gegen die Kreisumlageerhebung eingelegt.

Der Landkreis empfiehlt die Widersprüche zurückzuziehen. Die Gemeinde Perlin ist einen langen Rechtsstreit eingegangen und hat für das Jahr 2013, auf Grund eines Formfehlers beim Beschluss der Haushaltssatzung, Recht bekommen. Der Landkreis wird Heilsatzungen für die Jahre 2013 bis 2016 erlassen. Die eingelegten Widersprüche gegen die Kreisumlage der jeweiligen Haushaltsjahre würden damit bezüglich verfahrenstechnischer Gründe haltlos und wären abzulehnen. Auch inhaltlich wird derzeit kein Ansatz für eine dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung (10-Jahreszeitraum) in Barnekow gesehen, so dass der Widerspruch auch aus diesem Grund abzulehnen wäre.

 

In den Jahren 2020 bis 2022 hat Barnekow Konsolidierungshilfen bekommen. Demnach ist die 10 Jahres Frist schon nicht gegeben.

Eine Aufrechterhaltung der Widersprüche würde einen langen Rechtsstreit nach sich ziehen. Bei diesem hat die Gemeinde Barnekow so gut wie keine Aussicht auf Erfolg. Es wären dann Kosten von der Gemeinde zu tragen, die man sich mit der Rücknahme der Widersprüche spart.

 

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