Beschlussvorlage - BV/09/24-153

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Annahme folgender Spende:

 

Stefanie Kirsch, Groß Krankow, am 17.11.2024 = 291,50 € Sachspende für FFW, gemeinsamer Ausbildungsnachmittag

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengebracht werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV MV.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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