Beschlussvorlage - BV/09/25-012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens für den Ausbau der Schulstraße einschließlich der Herstellung der Vorflutleitung.

Es soll eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden. Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100 % zu werten. Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Bobitz beabsichtigt die Schulstraße mit Fördermitteln auszubauen. Die Schulstraße verläuft zwischen der Wismarschen Straße (B 208) und der Dambecker Straße.

In den Voruntersuchungen wurde festgestellt, dass die Schulstraße keine leistungsfähige Vorflut zur Niederschlagsentwässerung besitzt.

Für die Umsetzung dieses Vorhabens liegt ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.285.045,36 EUR vor.

Die Ausführungsplanung wurde mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herr Franke, den zuständigen Planungsbüros VIUS und  dem Ingenieurbüro Martin Sonntag abgestimmt, sodass ein ausschreibungsreifes Projekt vorliegt.

Gemäß § 22 Abs. 4a, Satz 1 der Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahres.

 

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Finanz. Auswirkung

Für den Ausbau der Schulstraße in Bobitz wurde gemäß der Kostenberechnung vom 24.08.2024 folgende Kosten geplant:

Baunettokosten

Vorflutkanal:                                                       755.914,69 EUR

Busbahnhof /

Anbindung Schulstraße an B 208:                     283.088,60 EUR

 

Baunebenkosten, Brutto

Baugrunduntersuchung:                                      21.800,00 EUR

Vermessung:                                                         4.025,00 EUR

Planungskosten:                                                163.589,28 EUR

Beweissicherung:                                                  2.000,00 EUR

Gesamtkosten:                                             1.427.828,19 EUR

 

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Anlagen

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