Beschlussvorlage - BV/12/25-010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 5 der KV M-V beschließt die Gemeindevertretung die in der Anlage beigefügte Hauptsatzung.

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung wurde am 26.11.2024 in der Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen und vor der Ausfertigung und vor Veröffentlichung bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde ordnungsgemäß angezeigt.

Im Rahmen des qualifizierten Anzeigeverfahrens macht die untere Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 5 Abs. 2 S. 5 KV M-V Verletzungen von Rechtsvorschriften geltend und teilt mit, dass die angezeigte Hauptsatzung nicht ausgefertigt und veröffentlicht werden darf. Mit Beschluss der überarbeiteten Hauptsatzung durch die Gemeindevertretung, muss diese erneut bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt werden.

 

In der Anlage ist die überarbeitete Hauptsatzung enthalten. Veränderungen sind in „rot“ vorgenommen worden. Der Text in „schwarz“ ist der Text, der aus der vorherigen Satzung erhalten geblieben is.t.

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Anlagen

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